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Die Unfallversicherung

By AliGator2317. November 2023November 21st, 2023No Comments

Die Unfallversicherung in der Schweiz

Unfallversicherung: Ihr Schutzschild gegen unvorhersehbare Ereignisse

Laut dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmer eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt gesundheitliche und finanzielle Schäden ab, die durch Berufs- oder Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten entstehen. Sie dient dazu, die Auswirkungen solcher Vorfälle auf Gesundheit und Erwerbstätigkeit zu mindern.

Wer ist obligatorisch unfallversichert?

In der Schweiz ist eine Unfallversicherung für alle Bürger vorgeschrieben, wobei unterschiedliche Regelungen gelten:

  • Als Angestellter übernimmt Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Sie gegen Unfälle zu versichern. Ein Anteil Ihres Gehalts dient als Beitrag zur Versicherungsprämie. Dies betrifft ebenso Personen, die von zu Hause aus tätig sind, sowie Auszubildende.
  • Bei gemeldeter Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosenunterstützung sind Sie standardmäßig bei der Suva, der schweizerischen Unfallversicherung, versichert. Der erforderliche Beitrag wird direkt von der Unterstützung abgezogen.
  • Als Selbständiger haben Sie die Option, eigenständig eine Unfallversicherung abzuschliessen.
  • In anderen Situationen, wie bei Hausmännern und -frauen, Kindern, Studierenden und Pensionierten, besteht keine spezifische Unfallversicherung. Allerdings deckt die obligatorische Grundkrankenversicherung potenzielle Unfallrisiken ab. Es ist ratsam, die Details Ihrer Krankenversicherungsdokumente zu überprüfen.

Wann haben Versicherte Anspruch auf Leistungen? -Welche Unfälle sind versichert?
Hier ist eine umformulierte Version des Textes:

Die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall kann manchmal verwirrend sein. Die Unfallversicherung greift nur bei Vorfällen, die gesetzlich als Unfall oder Berufskrankheit klassifiziert sind.

Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens acht Stunden haben, deckt die Unfallversicherung sowohl Berufsunfälle und Berufskrankheiten als auch Freizeitunfälle ab.

Arbeiten Sie jedoch weniger als acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber, so greift die Versicherung nur bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, werden als Berufsunfälle betrachtet.

Berufsunfälle

Unfälle, die während der Arbeit oder im direkten Umfeld des Arbeitsplatzes auftreten, einschliesslich Pausen und der Zeit direkt vor und nach der Arbeit.

Nichtberufsunfälle

Nichtberufsunfälle umfassen alle anderen Unfälle, wie Verkehrsunfälle oder Freizeitaktivitäten, wobei Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Wochenstunden besondere Regelungen haben

Berufskrankheiten

Krankheiten, die hauptsächlich durch berufliche Tätigkeiten oder schädigende Stoffe verursacht werden, basierend auf einer vom Bundesrat festgelegten Liste.

Was muss ich bei einem Unfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Dieser ist verpflichtet, den Unfall sofort der zuständigen Versicherung zu melden.
Sind Sie arbeitslos, ist es notwendig, die Regionale Arbeitsvermittlung oder die SUVA zu informieren.
Falls Sie über die Grundversicherung der Krankenkasse unfallversichert sind, benachrichtigen Sie diese bitte. Anschliessend ist es erforderlich, ein Unfallberichtsformular auszufüllen und es an die betreffende Versicherung weiterzuleiten

Welche Kosten werden übernommen bei einer Unfallversicherung?

Medizinische Kosten

Die Unfallversicherung deckt medizinische Unfallkosten. Keine Franchise oder Selbstbeteiligung ist erforderlich. Bei Unfallversicherung durch die Krankenkasse fallen jedoch Franchise und Selbstbehalt an.

Taggeld / Lohnfortzahlung

Ab dem dritten Tag nach einem Unfall, der zu Arbeitsunfähigkeit führt, erhalten Sie 80 % Ihres Lohns als Taggeld. Der Arbeitgeber gleicht eventuelle Differenzen aus. Bei Nichtübernahme durch die Unfallversicherung variiert die Lohnfortzahlung je nach Betriebszugehörigkeit.

Andere Geldleistungen der Unfallversicherung

Verschiedene Geldleistungen sind vorgesehen. Bei medizinischer Beeinträchtigung und einem Invaliditätsgrad von mindestens 10 % kann eine Invalidenrente zusätzlich zur Invalidenversicherung ausgezahlt werden. Bei dauerhafter Hilfebedürftigkeit im Alltag ist eine Integritäts- oder Hilflosenentschädigung möglich. Im Todesfall durch einen Unfall erhalten nahe Angehörige eine Hinterlassenenrente.

FAQ – Häufige Fragen über die Unfallversicherung

Muss ich auch bei Unfällen die Franchise bezahlen?

• Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber versichert sind, übernehmen Sie keine zusätzlichen Kosten.
• Bei einer Unfallabdeckung innerhalb Ihrer Grundversicherung sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich mittels Franchise und Selbstbehalt an den Kosten zu beteiligen.

Wie unterscheidet sich die Unfallversicherung im Rahmen der Grundversicherung von der Unfallversicherung durch den Arbeitgeber?

Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber deckt in der Regel sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle ab, je nach Arbeitszeit, und erhebt keine Franchise oder Selbstbeteiligung. Dagegen beinhaltet die Unfallversicherung innerhalb der Grundversicherung eine Franchise und Selbstbeteiligung und kann in ihrem Deckungsumfang eingeschränkter sein.

Ich gehe bald in Pension. Was muss ich tun?
Wie bin ich nach der Rente unfallversichert?

Bevor Sie in den Ruhestand treten, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten. Nachdem Sie Ihr Unternehmen verlassen haben, besteht nur noch für 31 Tage ein Unfallschutz über Ihren Arbeitgeber.Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie ab dem ersten Tag des nächsten Monats eine Unfallversicherung in Ihrer Grundversicherung haben. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen.

Sobald Sie das Rentenalter erreichen, fügen die Versicherungsunternehmen Ihrer Versicherungspolice im folgenden Jahr automatisch eine Unfalldeckung hinzu. Falls Sie jedoch auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin arbeiten, teilen Sie dies Ihrer Krankenkasse jedes Jahr mit. In diesem Fall entfernen sie die Unfalldeckung wieder.

Bin ich bei einem Militär- oder Zivilschutzeinsatz gegen Unfälle versichert?

Wenn Ihr Dienst, egal ob im Militär, Zivilschutz, Rotkreuzdienst oder Zivildienst, 60 aufeinanderfolgende Tage oder länger dauert, profitieren Sie von der Kranken- und Unfallversicherung der Militärversicherung. In diesem Fall können Sie Ihre Grundversicherung pausieren lassen.

Schlusswort

Zusammenfassend bietet die Unfallversicherung in der Schweiz umfassenden Schutz für alle Bürger, unabhängig von ihrem Berufsstatus. Von Arbeitnehmern über Arbeitslose bis hin zu Selbständigen und Pensionierten – die Versicherung sorgt dafür, dass im Falle eines Unfalls sowohl medizinische als auch finanzielle Unterstützung gewährleistet ist.

Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Leistungen Ihrer Versicherung zu kennen, um im Notfall bestmöglich abgesichert zu sein. Die Unfallversicherung ist somit ein wesentlicher Pfeiler des sozialen Sicherheitsnetzes in der Schweiz, der die Bürger vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Ereignisse schützt.

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